Wir sind Ihr Spezialist für den Erwerb von eigengenutzten Häusern und Wohnungen unter Einbeziehung von Wohn- Riester /Eigenheimrentengesetz!
Wohn-Riester / Eigenheimrentengesetz

Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde.

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