Immobilienrenovierung

  • Hier können sie geplante Renovierungskosten an der Immobilie angeben:

    Sollten diese Mitfinanziert werden, können nur werterhöhende Maßnahmen (z.B. Erneuerung der Fenster, Badezimmer, Heizungsanlage, Dacheindeckung oder Fassadenrenovierung) berücksichtigt werden. Kapitalisierte Eigenleistungen können nich mitfinanziert werden.